Vergebe voraussichtlich ab November Gewerbeberechtigung (Konzession Baumeisterarbeiten).
Baugewerbetreibender; eingeschränkt auf die Ausführung und den Abbruch von Hochbauten, Tiefbauten und anderen verwandten Bauten – ausgenommen Planung und Berechnungen.
Berechtigung: alle Baumeisterarbeiten und Nebengewerke dürfen Ausgeführt werden.
Konzessionsvergabe im Rahmen einer gewerberechtlichen Geschäftsführung auf Basis Anstellung 20h/Woche laut KV Li Bau in A4/1.
Wien, NÖ, Bgld